A G B
A G B
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1) Leistungen des Vereines werden nur für Mitglieder und über deren Antrag auch für ihre Contractors / Partner erbracht
2) Der Verein behält sich das Recht über die Annahme oder Ablehnung von Auftragsleistungen nach Maßgabe seiner Möglichkeitenohne Angabe von Gründen vor
3) Der Verein übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Durchführung von Auftragsleistungen und lehnt jede Haftung - auch für Folgekosten - in jedem Falle ab
4) Sämtliche dem Verein aus der Durchführung von Auftragsleistungen erwachsenen Kosten müssen vom Auftraggeber umgehend ersetzt werden. Dies gilt auch im Falle von nicht erfolgreicher Durchführung
5) Die Gesamtkosten der Durchführung von Auftragsleistungen werden nach Beedigung der Leistung - deren Zeitpunkt der Verein festlegt - eine Endabrechnung erstellt . Bei Auftragserteilung wird - fallspezifisch und einvernehmlich - eine a conto Zahlung geleistet und sofort bezahlt . Erst nach Einlangen des Betrages auf dem Vereinskonto kann mit der Leistung begonnen werden
6) Beschaffungsleistungen werden vom Verein ohne Gewinnaufschlag , Gemeinnützig erbracht . Im Falle des Ankaufes von Gütern durch den Verein für den Auftraggeber bleiben diese Güter bis zur vollständigen Begleichung aller angelaufenen Kosten durch den Auftraggeber Eigentum des Vereines , allfällige Lagerkosten , etc. , sowie sämtliche Zusatzkosten / Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers . Der Verein behält sich bei nicht ordnungemässer Abwicklung des Geschäftes durch den Auftraggeber Rechtshilfe vor . Zusätzliche Kosten , die aus Garantie / Gewährleistung für o.g. Produkte und Güter entstehen , oder aus irgendwelchen Gründen , die aus dem Besitz oder Gebrauch der Produkte entstehen , können dem Verei nicht angelastet werden . Solche Kosten werden dem Auftraggeber vom Verein verrechnet , wenn der Verein alls Käufer im Zuge der Auftragsleistung die Abwicklung von Garantie / Gewährleistung durchführt
7) Für sämtliche vom Verein an den Auftraggeber erstellten Rechnungsbeträge gilt sofortige Zahlumng , Verzugszinsen werden mit 15 % veranschlagt
8) Für Auftrags - Finanzleistungen gilt das Vereinskonto als Zwischenkonto , allfällige Zinserträge werden als Spende dem Vereinskonto gutgeschrieben 9) Der Verein lehnt jede Haftung für Schäden oder Nachteile , welche aus irgendeinem Grunde von irgendjemandem , hervorgerufen durch die Auftragsleistung an Personen , Sachen oder ideellem Wert , dem Auftraggeber oder Dritten entstanden sind ab
10) Gleichfalls lehnt der Verein jede Haftung für Schäden oder oder Nachteile , welche aus irgendeinem Grunde , von irgendjemandem , hervorgerufen durch die Auftragsleistung entstanden sind ab , wenn diese vom Auftraggeber - bewusst oder unbewusst - dem Verein gegenüber durch Verschweigen von Fakten oder wegen Verstösse gegen irgendwelche Gesetze oder Verordnungen , deren Nachprüfung nicht Sache des Gemeinnütziig arbeitenden Vereines sein kann hervorgerufen wurden . In diesem Falle erhebt der Verein gegen den Auftraggeber Regressforderungen
11) Aufträge von Mitgliedern an den Verein zur Leistungserbringung können nur schriftlich erfolgen und erlangen erst nach einer ebensolchen Annahme und der unter Pkt 5) genannten a conto Zahlung Gültigkeit
12) Der Verein verpflichtet sich aus Datenschutzgründen seine im Zusammenhang mit der Leisungserbringung erlangten Kenntnisse über den Auftraggeber nicht an Dritte weiter zu geben
13) SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung in diesen A G B oder eine solche im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Verein und Ausftraggeber unwirksam sein oder werden , so ist hievon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt . Die Parteien verpflichten sich , an Stelle der unwirksamen Bedingung eine Vereinbarung zu treffen , die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung im gesetzlich erlaubten Sinne am Nächsten kommt
14) Es gilt österreichisches Recht , Gerichtsstand ist Wien
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